Sitz der Kanzlei im Berliner Regierungsviertel
Die Kanzlei Riehn ist im Fachgebiet Hochschulrecht hoch spezialisiert.
Die Tätigkeit beschränkt sich seit einigen Jahren ausschließlich auf die hochschulrechtliche Beratung von staatlichen und privaten Hochschulen.
Zudem begleitet sie den Gründungsprozess von staatlich anerkannten Hochschulen, indem die geforderten Satzungswerke im Entwurf mit dem künftigen Träger erarbeitet werden.
Selbstverständlich gehört hierzu auch die Entwicklung eines hierauf abgestimmten GmbH-Gesellschaftsvertrags oder einer Satzung. Die vorhandene Expertise und Erfahrung garantieren eine zügige Abwicklung des Anerkennungsverfahrens
Die Leistungen der Kanzlei Riehn
Die Leistungen der Kanzlei Riehn sind insbesondere:
- Kompetente Entwicklung von Hochschulsatzungen beliebiger Art
- Kontrolle und Optimierung von Hochschulsatzungen
- Erstellung von hochschulrechtlichen Verträgen unter Beachtung der jeweiligen Hochschulgesetze
- Beratung auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassungsgerichte der Länder und der Verwaltungsgerichte sämtlicher Instanzen
- Entwurf von Hochschulverträgen
- Anwaltliche Begleitung der institutionellen Akkreditierung von privaten Hochschulen
Langjährige hochschulrechtliche Erfahrung der Kanzlei Riehn
Rechtsanwalt Hartmut Riehn, der Inhaber der Kanzlei ist, hat über 40 Jahre Erfahrung im Hochschulrecht: Als Leiter der Rechtsabteilung der Universität Frankfurt/Main, als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in einer Kammer für Hochschulrecht. Seit über einem Jahrzehnt befasst er sich als Spezialanwalt auf hohem Niveau mit hochschulrechtlichen Problemen.