Die Kanzlei

Die Kanzlei für Hochschulrecht im Berliner Regierungsviertel

Die Kanzlei Riehn ist auf dem Sachgebiet Hochschulrecht hochspezialisiert.

Hochschulanwalt

Die Tätigkeit umfasst seit einigen Jahren fast ausschließlich die hochschulrechtliche Beratung von staatlichen und privaten Hochschulen. Nur in komplexen Einzelfällen ist ausnahmsweise eine anwaltliche Beratung von Personen möglich. Auftraggeber sind zum Beispiel die Charité, die Goethe-Universität Frankfurt am Main, die Universität Bremen, die Universitätsmedizin Mainz. das Hasso Plattner Institut in Potsdam und andere.

Zudem begleitet die Kanzlei den Gründungsprozess von staatlich anerkannten Hochschulen, indem die geforderten Satzungswerke im Entwurf mit dem künftigen Träger erarbeitet werden. Selbstverständlich gehört hierzu auch die Entwicklung eines hierauf abgestimmten GmbH-Gesellschaftsvertrags oder einer Satzung. Die vorhandene Expertise und Erfahrung garantieren eine zügige Abwicklung des Anerkennungsverfahrens

Die Leistungen sind insbesondere:

  • Kompetente Entwicklung von Hochschulsatzungen beliebiger Art
  • Kontrolle und Optimierung von Hochschulsatzungen
  • Erstellung von hochschulrechtlichen Verträgen unter Beachtung der jeweiligen Hochschulgesetze
  • Beratung auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassungsgerichte der Länder und der Verwaltungsgerichte sämtlicher Instanzen
  • Entwurf von Hochschulverträgen
  • Anwaltliche Begleitung der institutionellen Akkreditierung von privaten Hochschulen
  • Anwaltliche Beratung von Personen in Sonderfällen.

Jahrzehntelange Erfahrungen im Sachgebiet Hochschulrecht

Rechtsanwalt Hartmut Riehn, der Inhaber der Kanzlei ist, verfügt über umfassende Erfahrungen im Hochschulrecht: Als Universitätsrat und Leiter der Rechtsabteilung der Universität Frankfurt/Main, als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in einer Kammer für Hochschulrecht, und nun als Rechtsanwalt in Berlin.


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