Der Anwalt

Rechtsanwalt
Hartmut RIEHN
Vorsitzender Richter am VG a. D. 
Spezialist für Hochschulrecht

Dreizehn Jahre Leiter der Rechtsabteilung der Johann Wolfgang Goethe – Universität zunächst als Regierungsrat und schließlich als Regierungsdirektor. Im Nebenamt Universitätsrat der Universität sowie Rechtsberater der Frankfurter Hochschule für Musik und Darstellende Kunst im Bereich Hochschulrecht. Zudem Lehrbeauftragter für Staats- und Verfassungsrecht an der Bibliotheksschule der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main. Anschließend 20 Jahre Richtertätigkeit am Verwaltungsgericht Gießen überwiegend als Vorsitzender Richter und stets zuständig für Verfahren des Sachgebiets Hochschulrecht der Universitäten Gießen und Marburg. EDV-Beauftragter des Gerichts, Referententätigkeit an der Deutschen Richterakademie in Trier und Wustrau.
Nach der Pensionierung Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin und Aufbau der Spezialkanzlei für Hochschulrecht, die mittlerweile ausschließlich staatliche Hochschulen und staatliche anerkannte private Hochschulen exklusiv berät.
Schließlich Gründer der Akademie für Hochschulrecht und Verwaltungsrecht (AkaHo) und nunmehr zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Scharmach deren Geschäftsführer.